Als Ortsteilrat wird in Thüringen gemäß § 45 der Thüringer Kommunalordnung das Gremium der gewählten Vertreter eines Ortsteils einer Kommune bezeichnet, für welche eine Ortsteilverfassung besteht. Die Einführung von Ortsteilverfassungen für einzelne Ortsteile wird über die Hauptsatzungen der jeweiligen erfüllenden Gemeinde geregelt. In unserem Fall handelt es sich um die Stadt Greiz als erfüllende Gemeinde zu der Reinsdorf seit der Eingliederung im Jahr 1994 gehört. Der Ortsteilrat berät und entscheidet nach Maßgabe der ThürKO über Belange des Ortsteils; er hat das Recht, beratend an allen die Belange des Ortsteils betreffenden Sitzungen des Stadtrates der Stadt Greiz und der Ausschüsse teilzunehmen und entsprechende Anträge zu stellen. Vorsitzender des Ortsteilrates ist der Ortsteilbürgermeister. Gewählt werden Ortschaftsräte und Ortsteilbürgermeister in getrennten Wahlgängen direkt und in geheimer Wahl. Die Amtsperioden der Ortsteilräte und des Ortsteilbürgermeisters laufen parallel zu denen der erfüllenden Kommune.
Ortsteilbürgermeister in Reinsdorf ist seit der Kommunalwahl am 07. Juni 2009 Michael Hendel

Sie erreichen den Ortsteilbürgermeister unter folgender Anschrift:
Zur Wahl der Mitglieder des Ortsteilrates am 08. Mai 2009 bestimmten die Reinsdorfer in geheimer und direkter Wahl folgende Bewerber in dieses für den Ortsteil wichtige Gremium: Thilo Scherf, Frank Schobert, Volkmar Beck und Hanna Heinz. Auf Grund der entsprechend der Einwohnerzahl festgelegten Anzahl der Sitze und unter Würdigung der erhaltenen Stimmen wurden Werner Taubert und Matthias Singer zu Nachrückern bestimmt.
Auf dem Foto gratuliert der Bürgermeister der Stadt Greiz, Herr Gerd Grüner (re.), den soeben gewählten Mitgliedern des Reinsdorfer Ortsteilrates Thilo Scherf, Volkmar Beck und Hanna Heinz (von links). Das Mitglied des Ortsteilrates Frank Schobert war zum Fototermin leider verhindert.